Heft 04/2014 – Ab Seite 156

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Vermögensdelikte – §§ 27, 263, 263 a, 266 StGB
Computerbetrug beim automatisierten Mahnverfahren
BGH (Beschluss vom 19.11.2013 – 4 StR 292/13)

Die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides im automatisierten Mahnverfahren auf der Grundlage einer fingierten, tatsächlich nicht bestehenden Forderung stellt eine Verwendung unrichtiger Daten im Sinne des § 263 a Abs. 1, 2. Var. StGB dar.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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