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Heft 04/2015 – Ab Seite 164

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Verfassungs- und Presserecht – Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; § 4 Abs. 1 (L)PresseG
Auskunftsanspruch der Presse bei nichtöffentlichen Ausschusssitzungen des Bundestages
OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20.01.2015 – 6 S 42.14)

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Einem verfassungsunmittelbaren Anspruch der Presse nach Artikel 5 Abs. 1 S. 2 GG auf Auskunft über den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages stehen die Regelungen des Geschäftsordnungsrecht des Bundestages entgegen, wonach solche Protokolle erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes bzw. nach Beendigung der Wahlperiode eingesehen werden können.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)