Die mit der Darstellung der Haltungsbedingungen von Tieren verbundene, an eine Bank gerichtete Aufforderung auf der Internetseite eines Tierschutzvereins, das Konto eines Interessenverbandes der Tierzüchter zu kündigen, kann ein mit einer Meinungsäußerung verbundener zulässiger Boykottaufruf sein.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Zivilrecht, Jahrgang 2016, Heft 04/2016
Heft 04/2016 – Ab Seite 135
1,99 €
SchuldR BT – §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 2, 5 Abs. 1 S. 1 GG
Zur Rechtswidrigkeit eines mit einer Meinungsäußerung verbundenen Boykottaufrufs
BGH (Urteil vom 19.01.2016 – VI ZR 302/15
incl. 19% VAT