Es liegt keine Zueignungsabsicht vor, wenn der Täter an ein Handy gelangen will, nur um darauf gespeicherte Bilder zu löschen.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2019, Strafrecht, Heft 04/2019
Heft 04/2019 – Ab Seite 156
1,99 €
Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 223, 224, 240, 242, 244, 249, 250, 253, 255 StGB
Keine Zueignungsabsicht beim Löschen von Bildern
BGH (Beschluss vom 11.12.2018 – 5 StR 577/18)
incl. 19% VAT