Heft 04/2020 – Ab Seite 155

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Strafrecht AT / Vermögensdelikte- §§ 22, 23, 25, 263 StGB
Unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft
BGH (Urteil vom 23.10.2019 – 2 StR 139/19)

Bei einem versuchten Betrug in mittelbarer Täterschaft kann ein unmittelbares Ansetzen entweder angenommen werden, wenn der Hintermann das Werkzeug aus seiner Sphäre entlässt und für ihn feststeht, dass es zeitnah zu einer Tatbestandsverwirklichung kommt oder wenn das Werkzeug selbst bereits unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt.
(Leitsatz des Bearbeiters)

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