Die Grenzen einer allgemeinen kritischen politischen Stellungnahme gegen die Polizei – die von der Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt wird – sind erreicht, sofern die herabwürdigende Äußerung planvoll und objektiv erkennbar an spezifische Polizeibeamte adressiert wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2021, Öffentliches Recht, Heft 04/2021
Heft 04/2021 – Ab Seite 159
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung „FCK BFE“
BVerfG (Beschluss vom 08.12.2020 – 1 BvR 842/19)
incl. 19% VAT