Heft 05/2014 – Ab Seite 185

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ProdHaftG – § 1 Abs. 1 S.1, § 2, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1
Produkthaftung des Betreibers des Stromnetzes bei Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten durch übermäßige Überspannung
BGH (Urteil vom 25.02.2014 – VI ZR 144/13)

1. Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.
2. Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene – hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern – vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.
3. In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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