Heft 05/2023 – Ab Seite 178

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SchuldR BT – §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; Art. 5 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK; Art. 10 Abs. 1 EMRK
Zulässigkeit einer Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen
BGH (Urteil vom 14.03.2023 – VI ZR 338/21)

1. Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über den Gesundheitszustand eines Menschen.

2. Die bloße Richtigstellung einer falschen Presseberichterstattung führt nicht dazu, dass dadurch ein konsistent verschlossener Bereich der Privatsphäre für eine öffentliche Berichterstattung eröffnet würde.

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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