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Heft 05/2025 – Ab Seite 197

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Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 223, 224, 239, 239b, 240, 241 StGB
Funktionaler Zusammenhang bei der Geiselnahme
BGH (Beschluss vom 15.01.2025 – 5 StR 694/24)

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1. Eine Strafbarkeit wegen Geiselnahme nach § 239a StGB kommt nicht in Betracht, wenn das beabsichtigte abgenötigte Verhalten erst zu einer Zeit vorgenommen werden soll, zu welcher die Bemächtigungssituation nicht mehr besteht.

2. Es muss für die Tatbestandsverwirklichung bei der Geiselnahme stets zwischen der Entführung oder Bemächtigung und der qualifizierten Nötigung ein zeitlicher und funktionaler Zusammenhang bestehen.

(Leitsätze des Bearbeiters)