Heft 06/2015 – Ab Seite 211

1,99 

SKU 062015-211 Kategorien , ,

SchuldR AT / BT – §§ 281 Abs. 1 S.1, 323, 437 Nr. 2 und 3 BGB
Zu den Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß §§ 281 Abs.1 und 323 Abs.1 BGB
BGH (Urteil vom 18.03.2015 – VIII ZR 176/14)

Die Erklärung des Käufers eines mangelhaften Reitpferdes: „Entweder wird das Pferd ausgetauscht oder ich gehe rechtlich gegen Dich vor.“ enthält eine ordnungsgemäße Fristsetzung zur Nacherfüllung in Form der Nachlieferung. Eine Fristsetzung im Sinne der §§ 437 Nr. 2, 3 iVm §§ 281 Abs. 1 oder 323 Abs. 1 BGB setzt nicht die Angabe eines bestimmten Zeitraumes oder eines bestimmten Endtermins voraus. Erforderlich ist nur die unmissverständliche Aufforderung, umgehend Abhilfe zu schaffen (Fortführung von BGH NJW 2009, 3153).
(Leitsatz des Bearbeiters)

Weitere Hefte