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Heft 06/2015 – Ab Seite 214

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SchuldR AT / BT – §§ 285, 346 Abs. 3 S.2, 348, 818 Abs. 3 BGB
Herausgabe von Surrogaten im Rückgewährschuldverhältnis
BGH (Urteil vom 25.03.2015 – VIII ZR 38/14)

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Der Käufer eines Fahrzeugs, welches er kaskoversichert hat, ist nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 S.2 BGB nur insoweit verpflichtet, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte. Dies ist bei einer vom Kaskoversicherer verweigerten Genehmigung der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung an den Verkäufer nicht der Fall.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)