Heft 06/2015 – Ab Seite 238

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 25, 123, 223, 224, 239 a, 240, 241, 242, 244, 249, 250, 303 StGB
Zueignungsabsicht bei Drogenkonsum
BGH (Urteil vom 12.03.2015 – 4 StR 538/14)

1. Eine Zueignungsabsicht ist nicht gegeben, wenn der Täter die Sache nur entziehen oder zerstören will. Hat er jedoch die Absicht, die Sache zu verbrauchen, so stellt der Konsum sehr wohl eine Form der Zueignung dar.
2. Bei der Bestimmung eines gefährlichen Werkzeuges im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB kommt es nur darauf an, wie potentiell gefährlich das Werkzeug bei der konkreten Art der Benutzung ist. Die tatsächlich dabei eingetretene Verletzung ist unerheblich.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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