Heft 06/2018 – Ab Seite 227

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SchuldR BT – § 556 Abs. 3 BGB
Zur Abrechnung von Betriebskosten bei dinglichen Wohnungsrecht
BGH (Urteil vom 16.03.2018 – V ZR 60/17)

Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. September 2009 – V ZR 36/09, WuM 2009, 672).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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