Heft 07/2016 – Ab Seite 262

1,99 

SKU 072016-262 Kategorien , ,

SchuldR BT – § 444 BGB
„Besichtigungsklausel“ als Ausschluss der Gewährleistung beim Kaufvertrag
BGH (Urteil vom 06.04.2016 – VIII ZR 261/14)

1. Gewährleistungsausschlüsse, die durch die Wendung „wie besichtigt“ an eine vorangegangene Besichtigung anknüpfen, beziehen sich in aller Regel nur auf bei der Besichtigung wahrnehmbare, insbesondere sichtbare Mängel der Kaufsache.
2. Wird dabei zugleich der Bezug zu einer Besichtigung des Käufers hergestellt, kommt es auf die Wahrnehmbarkeit des Mangels durch ihn und nicht darauf an, ob eine sachkundige Person den Mangel hätte entdecken oder zumindest auf dessen Vorliegen hätte schließen können und müssen.
(Leitsätze des Bearbeiters)

Weitere Hefte