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Heft 07/2017 – Ab Seite 277

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Strafrecht AT – §§ 22, 23, 32, 185, 199, 212, 223, 224 StGB
Anforderungen an die subjektive Rechtfertigungskomponente
BGH (Urteil vom 21.03.2017 – 1 StR 486/16)

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Für das subjektive Rechtfertigungselement bei § 32 StGB genügt es, wenn der Verteidigende mit Verteidigungswillen handelt. Dass er dabei nur den Angriff für möglich erachtet, ist unerheblich.
(Leitsatz des Bearbeiters)