Der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass sich durch die Beteiligung die Gefährlichkeit der konkreten Tatsituation vor Ort erhöht.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Menü
2,49 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 25, 223, 224 StGB
Gemeinschaftliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
BGH (Beschluss vom 24.01.2017 –2 StR 188/16)
Der Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB setzt voraus, dass sich durch die Beteiligung die Gefährlichkeit der konkreten Tatsituation vor Ort erhöht.
(Leitsatz des Bearbeiters)