Heft 07/2019 – Ab Seite 253

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BGB AT / ErbR – §§ 138 Abs. 1, 158 Abs. 1, 2247 BGB; Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG
Erbeinsetzung unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung einer Besuchspflicht beim Erblasser
OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 05.02.2019 – 20 W 98/18)

Setzt ein Erblasser erbrechtliche Vermögensvorteile als Druckmittel für zu Lebzeiten durchzuführende Besuche seiner Enkelkinder ein, ist eine an die Besuchspflicht geknüpfte bedingte Erbeinsetzung der Enkel sittenwidrig und damit nichtig. Die Enkel sind unter Berücksichtigung des hypothetischen Willens des Erblassers auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht Miterben.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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