Eine Repräsentantenhaftung kann nicht allein deshalb angenommen werden, weil die Versicherungsnehmerin gemeinsam mit dem Brandstifter das versicherte Geschäft eröffnet hat und mit ihm verlobt ist.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2020, Strafrecht, Heft 07/2020
Heft 07/2020 – Ab Seite 277
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 22, 23, 27, 123, 211, 223, 224, 263, 265, 303, 306, 306a, 306b, 306c StGB
Repräsentantenhaftung im Zusammenhang mit einer Ermöglichungsabsicht
BGH (Beschluss vom 11.02.2020 – 4 StR 652/19)
incl. 19% VAT