1. Erlischt das Recht eines Mieters zum Abstellen von Containern, ist deren weiterer Verbleib auf dem Grundstück durch den Eigentümer nicht mehr zu dulden.
2. Die durch die auf dem Grundstück befindlichen, mit Abfall gefüllten Container hervorgerufene rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung ist dem Entsorgungsunternehmen, das die aufgestellten Container abholen soll, als Zustandsstörer zuzurechnen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Zivilrecht, Jahrgang 2021, Heft 07/2021
Heft 07/2021 – Ab Seite 272
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SachenR – § 1004 BGB
Zustandsstörerhaftung eines Entsorgungsunternehmens für vermietete Abfallcontainer
BGH (Urteil vom 26.03.2021 – V ZR 77/20)
incl. 19% VAT