Heft 07/2024 – Ab Seite 291

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Verwaltungsrecht – Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 LStVG; Art. 8 LStVG
Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Mitglied der Ultra-Szene
VGH München (Beschluss vom 20.03.2024 – 10 CS 24.456)

1. Ob im konkreten Einzelfall die Voraussetzungen für den Erlass eines Betretungs- und Aufenthaltsverbots sowie einer Meldeauflage vorliegen, beurteilt sich nach einer Gefahrenprognose, die anhand der Verhältnisse und dem möglichen Erkenntnisstand der Verwaltungsbehörde zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme (ex-ante Betrachtung) zu treffen ist.

2. Es dürfte bei sog. Hochrisikospielen ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot sogar von sechs Stunden vor Spielbeginn bis sechs Stunden nach Spielschluss nicht unverhältnismäßig sein.

(Leitsätze des Gerichts)

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