Heft 08/2016 – Ab Seite 300

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SchuldR AT / BT – §§ 242, 823 BGB
Stillschweigender Haftungsverzicht unter Nachbarn bei Gefälligkeit?
BGH (Urteil vom 26.04.2016 – VI ZR 467/15)

Zu den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitserweis unter Nachbarn entstanden ist (Bewässern des Gartens).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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