Heft 08/2019 – Ab Seite 306

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SchuldR BT – § 823 BGB
„Schockschaden“ bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung?
BGH (Urteil vom 21.05.2019 – VI ZR 299/17)

Die zum „Schockschaden“ entwickelten Grundsätze (vgl. nur… NJW 2015, 2246 Rn. 9; …NJW 2015, 1451 Rn. 6) sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von „Schockschäden“ im Falle ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Falle von Unfallereignissen, besteht grundsätzlich nicht.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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