Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
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ErbR – §§ 2342, 2344 BGB
Bindungswirkung eines die Erbwürdigkeit aussprechenden Versäumnisurteils für ein Erbscheinsverfahren
BGH (Beschluss vom 26.04.2023 – IV ZB 11/22)
incl. 19% VAT
Ein die Erbunwürdigkeit aussprechendes Urteil gemäß §§ 2342, 2344 BGB hat auch dann Bindungswirkung für ein Erbscheinsverfahren, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)