Heft 09/2015 – Ab Seite 352

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SchuldR BT – §§ 677, 683, 670 BGB
Relevanz der Abgrenzung von Rechtsgeschäft und Gefälligkeit auch bei Geschäftsführung ohne Auftrag?
BGH (Urteil vom 23.07.2015 – III ZR 346/14)

Wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, handelt es sich grundsätzlich – auch im Verhältnis zum Sportverein – um eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein (hier: Ersatz eines Verkehrsunfallschadens) ausscheiden.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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