Heft 09/2015 – Ab Seite 355

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SchuldR BT – §§ 675j, p, u, t, 812 Abs. 1 S.1, 2.Var. BGB
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in Anweisungsfällen bei nicht autorisiertem Zahlungsvorgang
BGH (Urteil vom 16.06.2015 – XI ZR 243/13)

1. Zahler und Zahlungsdienstleister können wirksam vereinbaren, einen in Auftrag gegebenen, aber noch nicht vollendeten Zahlungsvorgang nicht auszuführen.
2. Im Anwendungsbereich des § 675u BGB kann ein Zahlungsdienstleister im Fall eines vom Zahler nicht autorisierten Zahlungsvorgangs den Zahlungsbetrag im Wege der Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S.1, Fall 2 BGB) vom Zahlungsempfänger herausverlangen, auch wenn diesem das Fehlen der Autorisierung nicht bekannt ist.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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