Heft 09/2021 – Ab Seite 341

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SchuldR AT / BT – §§ 311b Abs. 1, 667 BGB
Zur Formbedürftigkeit eines Treuhandauftrages für den Erwerb einer Eigentumswohnung
BGH (Urteil vom 25.06.2021 – V ZR 218/19)

Der treuhänderische Auftrag, im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ein Grundstück zu erwerben bzw. zu halten, ist im Hinblick auf die Verpflichtung des Beauftragten zur Weiterübertragung des Grundstücks auf den Auftraggeber formbedürftig, wenn der Beauftragte im Zeitpunkt der Treuhandabrede bereits Eigentümer des Grundstücks ist oder er ein diesbezügliches Anwartschaftsrecht erlangt hat (Abgrenzung von Senat, Urteil vom 15. Januar 2021 – V ZR 210/19, BWNotZ 2021, 144 Rn. 12 ff.).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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