Heft 09/2023 – Ab Seite 354

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IZVR / IPR / SachenR / SchuldR BT – Art. 26 Brüssel Ia-VO, §§ 1004 Abs. 1 S.2, 823 BGB
Internationale Zuständigkeit bei rügeloser Einlassung und Anwendung deutschen Rechts in diesem Fall
BGH (Urteil vom 21.07.2023 – V ZR 112/22)

1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte wird unter den Voraussetzungen des Art. 26 EuGVVO auch dann begründet, wenn der sich rügelos ein- lassende Beklagte seinen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union hat.

2. Die auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank stellt keine Eigentumsbeeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB dar und begründet daher keinen auf Beantragung der Löschung gerichteten Anspruch des gegenwärtigen Eigentümers gegen den Veranlasser der Meldung.

(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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