1. Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ erfüllt nicht ohne Weiteres die Voraussetzungen einer Schmähkritik.
2. Mit Rücksicht auf seinen den Schutz der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen. Eine Äußerung nimmt dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen und jeden sachlichen Bezug vermissen lassen.
3. Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird (hier bejahend) mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Heft 10/2013 – Ab Seite 411
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Zur Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“
BVerfG (Beschluss vom 02.07.2013 – 1 BvR 1751/12)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 03/2013
Heft 03/2013 – Ab Seite 089
1,99 €SchuldR AT/BT/ZPO – §§ 249 Abs. 2, 253 Abs. 2, 833 S. 1 BGB; 256 Abs. 1 ZPO
Haftung des Halters für Katze im Hotelzimmer; Feststellungsinteresse für Spätschäden
LG Bielefeld (Urteil vom 21.03.2012 – 21 S 38/11) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 078
1,99 €Polizeirecht – § 13 Abs. 1 und 2 Nds. SOG; §§ 22, 23 KunstUrhG
Personalienfeststellung durch Polizeibeamte
VG Göttingen (Urteil vom 21.11.2012 – 1 A 14/11) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 043
1,99 €BGB AT / SchuldR AT – §§ 133, 145, 157, 312g Abs. 1 S.1 Nr. 3 BGB
Zum Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr – Grundsatzentscheidung
BGH (Urteil vom 16.10.2012 – X ZR 37/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 011
1,99 €SchuldR BT – § 536 BGB
Mangel der Mietsache iSd § 536 BGB durch Verstoß des Vermieters gegen eine Konkurrenzschutzklausel?
BGH (Urteil vom 10.10.2012 – XII ZR 117/10)