1. Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ erfüllt nicht ohne Weiteres die Voraussetzungen einer Schmähkritik.
2. Mit Rücksicht auf seinen den Schutz der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt ist der Begriff der Schmähung eng auszulegen. Eine Äußerung nimmt dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht; sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen und jeden sachlichen Bezug vermissen lassen.
3. Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird (hier bejahend) mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind.
(Leitsätze des Bearbeiters)
Heft 10/2013 – Ab Seite 411
1,99 €
Verfassungsrecht – Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
Zur Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“
BVerfG (Beschluss vom 02.07.2013 – 1 BvR 1751/12)
Weitere Hefte
Ähnliche Produkte
-
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 051
1,99 €SchuldR AT/BT – §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, Abs. 3, 831 Abs. 1 BGB
„Schutzbedürftigkeit“ beim Vertrag mit Schutzwirkung; Begriff des Verrichtungsgehilfen
BGH (Urteil vom 06.11.2012 – VI ZR 174/11) -
Heft 02/2013
Heft 02/2013 – Ab Seite 054
1,99 €SchuldR BT/ BGB AT – §§ 535, 548, 195, 199 BGB
Klausel in einem Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung über die Ersatzpflicht des Leasingnehmers
BGH (Urteil vom 14.11.2012 – VIII ZR 22/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 030
1,99 €Vermögensdelikte / Nichtvermögensdelikte – §§ 223, 224, 249, 250 StGB
Finale Verknüpfung der qualifizierten Nötigungsmittel und der Wegnahme beim Raub
BGH (Beschluss vom 25.09.2012 – 2 StR 340/12) -
Heft 01/2013
Heft 01/2013 – Ab Seite 025
1,99 €Strafrecht AT / NichtVD – §§ 22, 23, 24, 185, 212, 223, 224, 240, 241, 315 b StGB
Unmittelbares Ansetzen und Rücktritt beim Versuch
BGH (Urteil vom 25.10.2012 – 4 StR 346/12)