1. Zur Inanspruchnahme der Privilegierung als öffentliche Versorgungsanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB genügt bei Mobilfunksendeanlagen anstelle der Ortsgebundenheit ihre Raum- bzw. Gebietsgebundenheit.
2. Auf technisch geeignete Standortalternativen im Innenbereich muss sich der Bauherr einer Mobilfunksendeanlage nur verweisen lassen, wenn sie ihm zumutbar sind.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Jahrgang 2013, Öffentliches Recht, Heft 10/2013
Heft 10/2013 – Ab Seite 415
1,99 €
Öffentliches Baurecht – § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB
Mobilfunkmasten als privilegierte Vorhaben im Außenbereich
BVerwG (Urteil vom 20.06.2013 – 4 C 2.12)
incl. 19% VAT