Heft 10/2014 – Ab Seite 395

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SchuldR BT – §§ 556 Abs. 3, 782 BGB
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis bei vorbehaltlosem Ausgleich der Betriebskosten
BGH (Urteil vom 28.05.2014 – XII ZR 6/13)

Bei einem Mietverhältnis über Gewerberaum rechtfertigt allein die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und der vorbehaltlose Ausgleich einer sich daraus ergebenen Nachforderung durch den Mieter nicht die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht (im Anschluss an Senatsurteil NJW 2013, 2885…).
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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