Heft 10/2016 – Ab Seite 397

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SchuldR BT – § 823 Abs. 1 BGB, § BinSchG
Fleetfall 2.0 – „Tankmotorschiff Patmos“
BGH (Urteil vom 21.06.2016 – VI ZR 403/14)

Die Verletzung des Eigentums an einer Sache kann nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine sonstige die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst erfolgen, die deren Benutzung objektiv verhindert (hier: Einsperren von Schiffen im Hafen).
(Auszug aus den Amtlichen Leitsätzen des Gerichts)

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