Es liegt noch kein unmittelbares Ansetzen zu einer Diebstahlsbegehung vor, wenn das Opfer den potentiellen Tätern zwar die Wohnungstür öffnet, aber der Zutritt noch durch eine Sicherheitskette verhindert wird.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2018, Strafrecht, Heft 10/2018
Heft 10/2018 – Ab Seite 407
1,99 €
Strafrecht AT / Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 25, 30, 31, 242, 243, 244, 244 a StGB
Unmittelbares Ansetzen zum schweren Bandendiebstahl
BGH (Beschluss vom 08.05.2018 – 5 StR 108/18)
incl. 19% VAT