Heft 10/2018 – Ab Seite 415

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Verwaltungsrecht – §§ 13 Abs. 1, 2 HmbVwVG, 35 S. 2 HmbVwVfG
Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten Haltverbotsschildern
BVerwG (Urteil vom 24.05.2018 – 3 C 25.16)

Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Eine stundenscharfe Berechnung des Vorlaufs findet nicht statt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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