Heft 10/2019 – Ab Seite 403

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Strafrecht AT / Nichtvermögensdelikte – §§ 13, 22, 23, 25, 212, 216, 217, 323c StGB
Straffreiheit des Arztes bei Sterbebegleitung
BGH (Urteile vom 03.07.2019 – 5 StR 132/18 und – 5 StR 393/18)

1. Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben kann in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln.
2. Die Garantenstellung des Arztes für das Leben seiner Patienten endet, wenn er vereinbarungsgemäß nur noch dessen freiverantwortlichen Suizid begleitet.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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