Für eine Rechtsstreitigkeit über einen auf das Hamburgische Transparenzgesetz gestützten Informationszugangsanspruch gegen eine juristische Person des Privatrechts ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, wenn diese im Hinblick darauf in Anspruch genommen wird, dass sie nach § 2 Abs. 3 Halbs. 2 HmbTG als Behörde gilt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)
Jahrgang 2020, Öffentliches Recht, Heft 10/2020
Heft 10/2020 – Ab Seite 418
1,99 €
Verwaltungsrecht – § 40 VwGO; § 14 Abs. 7 HmbTG
Verwaltungsrechtsweg bei Informationszugangsanspruch ggü. jur. Person des Privatrechts
BVerwG (Beschluss vom 26.05.2020 – 10 B 1.20)
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