Heft 10/2021 – Ab Seite 414

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Verwaltungsrecht – § 5 Abs. 8 S. 1 DSG NRW; Artt. 12 Abs. 5 S. 1, 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO
Anspruch auf unentgeltliche Kopien der Assessorklausuren
Oberverwaltungsgericht NRW (Urteil vom 08.06.2021 – 16 A 1582/20)

1. Bei den im Rahmen des zweiten juristischen Staatsexamens angefertigten und vom Landesjustizprüfungsamt aufbewahrten Aufsichtsarbeiten handelt es sich um personenbezogene Daten, die zumindest teilweise automatisiert durch das Landesjustizprüfungsamt verarbeitet werden.
2. Der Anspruch aus § 5 Abs. 8 S. 1 DSG NRW iVm. Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO iVm. Art. 12 Abs. 5 S. 1 DSGVO umfasst auch die unentgeltliche Zurverfügungstellung der entsprechenden personenbezogenen Daten.
(Leitsätze des Bearbeiters)

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