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Heft 10/2025 – Ab Seite 379

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SchuldR AT / BT – §§ 241 Abs. 2, 278, 280, 535 BGB
Zur Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers bei Sturz des Mieters durch Eisglätte
BGH (Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23)

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Zur Haftung eines vermietenden Wohnungseigentümers für Schäden, die der Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.

(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)