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Heft 11/2016 – Ab Seite 441

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ZPO / SachenR – § 51 ZPO, §§ 862, 1004 BGB
Zu den Anforderungen an ein rechtsschutzwürdiges Interesse im Rahmen gewillkürter Prozessstandschaft
BGH (Urteil vom 10.06.2016 – V ZR 125/15)

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Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)