Heft 11/2020 – Ab Seite 445

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Nichtvermögensdelikte / Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 242, 243, 246, 263, 267, 274 StGB
Überkleben eines Kfz-Kennzeichens als Urkundenunterdrückung
OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 28.01.2020 – 3 Ss 350/19)

Wer ein mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehenes Kfz-Kennzeichenschild, welches an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebracht ist, mit gelber Folie und schwarzen Buchstaben überklebt, um bei der anschließenden Teilnahme am Straßenverkehr im Rahmen von Tankvorgängen vorzutäuschen, das Fahrzeug sei im Ausland zugelassen und letztlich nicht als Täter von (versuchten) Tankbetrügereien überführt zu werden, begeht keine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB, sondern eine Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 StGB.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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