Wird der Tod eines Menschen bei einer mittäterschaftlich begangenen Körperverletzung durch eine Exzesshandlung verursacht, so ist für die Tatbestandsverwirklichung des § 227 StGB durch die anderen Beteiligten erforderlich, dass den vorausgegangenen mittäterschaftlichen Verhaltensweisen bereits die spezifische Gefahr eines tödlichen Ausgangs anhaftete.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Jahrgang 2021, Strafrecht, Heft 11/2021
Heft 11/2021 – Ab Seite 448
1,99 €
Nichtvermögensdelikte – §§ 25, 221, 221, 222, 223, 224, 227, 231, 253 StGB
Anforderungen an eine Körperverletzung mit Todesfolge in Mittäterschaft
BGH (Beschluss vom 07.07.2021 – 4 StR 141/21)
incl. 19% VAT