Heft 11/2022 – Ab Seite 421

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BGB AT / SchuldR BT – §§ 130, 145, 147 Abs. 2, 150, 779 BGB
Zum Zeitpunkt des Zugangs einer E-Mail an einen Unternehmer
BGH (Urteil vom 06.10.2022 – VII ZR 895/21)

Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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