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Heft 11/2025 – Ab Seite 449

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Nichtvermögensdelikte – §§ 267, 269 StGB
E-Mailausdruck als Urkunde?
BGH (Beschluss vom 22.07.2025 – 6 StR 168/25)

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Ausdrucke von E-Mails, welche als solche erkennbar sind, stellen keine Urkunden dar. Allerdings kann das Verfassen solcher E-Mails unter fremden Namen ein Verfälschen beweiserheblicher Daten sein.

(Leitsatz des Bearbeiters)