Heft 12/2013 – Ab Seite 475

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AT / SchuldR BT – §§ 134, 139, 306, 398, 630a BGB; § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Zur Unwirksamkeit einer Einverständniserklärung zur Abtretung eines Honoraranspruchs des Arztes
BGH (Urteil vom 10.10.2013 – III ZR 325/12)

Die von einem Zahnarzt formularmäßig verwendete Einverständniserklärung, die vorsieht, dass der Patient der Abtretung der zahnärztlichen Honorarforderung an eine gewerbliche Abrechnungsgesellschaft und gegebenenfalls der weiteren Abtretung an ein Kreditinstitut zum Zwecke der Refinanzierung zustimmt, enthält inhaltlich voneinander trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche Re-gelungen, die Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung sein können.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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