Heft 12/2015 – Ab Seite 477

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SchuldR AT / FamR – §§ 328, 761, 1600 Abs. 5 BGB
Unterhaltspflicht bei Einwilligung zur heterologen Insemination
BGH (Urteil vom 23.09.2015 – XII ZR 99/14)

1. Eine Vereinbarung, mit welcher ein Mann die Einwilligung zu einer heterologen künstlichen Befruchtung einer Frau mit dem Ziel erteilt, die Vaterstellung für das zu zeugende Kind einzunehmen, enthält regelmäßig zugleich einen von familienrechtlichen Besonderheiten geprägten Vertrag zugunsten des aus der künstlichen Befruchtung hervorgehenden Kindes, aus dem sich für den Mann dem Kind gegenüber die Pflicht ergibt, für dessen Unterhalt wie ein rechtlicher Vater einzustehen (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 129, 297).
2. Die Einwilligung des Mannes muss gegenüber der Frau erklärt werden und bedarf keiner besonderen Form.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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