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Heft 12/2016 – Ab Seite 463

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SchuldR AT / BT – §§ 311b Abs. 3, 518 Abs. 2 BGB
Zur Heilung eines Formmangels bei Vertrag über die Übertragung gegenwärtigen Vermögens
BGH (Urteil vom 28.06.2016 – X ZR 65/14)

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Der Formmangel eines Schenkungsvertrags, in dem sich der Schenker zur Übertragung seines gesamten gegenwärtigen Vermögens verpflichtet, wird nicht durch Vollzug geheilt.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)