Heft 12/2016 – Ab Seite 475

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ErbR – § 2287 Abs. 1 BGB
Zu den Voraussetzungen eines Anspruches aus § 2287 Abs. 1 BGB
BGH (Urteil vom 28.09.2016 – IV ZR 513/15)

1. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 2287 Abs. 1 BGB muss zwischen dem Vorliegen einer Schenkung einerseits und der Absicht des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, andererseits unterschieden werden.
2. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

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