Heft 12/2015 – Ab Seite 463

1,99 

SKU 122015-463 Kategorien , ,

BGB AT / SchuldR AT – §§ 25, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB
Schadensersatz wegen Nichtnominierung eines Athleten für die Olympischen Spiele
BGH (Urteil vom 13.10.2015 – II ZR 23/14)

1. Bei Nominierungsrichtlinien von Sportverbänden, die außerhalb der Satzung die Kriterien für die Teilnahme an Wettkämpfen festlegen, handelt es sich um Verbandsrecht, das wie Satzungsrecht als von den sie erstellenden Personen losgelöstes Regelwerk aus sich heraus objektiv auszulegen ist.
2. Ein Monopolverband, der als einziger bestimmte Leistungen unter von ihm selbst aufgestellten Kriterien an Nicht-Verbandsangehörige erbringt, ist verpflichtet, diese Leistungen jedem zu gewähren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt.
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)

Weitere Hefte