1. Bis zu welchem Zeitpunkt ein Vertragsangebot unter Abwesenden angenommen werden konnte, unterliegt tatrichterlichem Ermessen. Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (im Anschluss an BGH… LM BGB § 147 Nr. 1 und BAGE 104, 315).
2. Die Rechtzeitigkeit der Annahme eines Vertragsangebots hat grundsätzlich derjenige zu beweisen, der den Vertragsschluss behauptet und daraus Rechtsfolgen ableitet. Daran ändert auch die Umkehr der prozessualen Parteirollen nichts, die mit einer negativen Feststellungsklage verbunden ist (Fortführung von BGH… NJW-RR 2013, 948).
3. Der auf einen gewerblichen Mietvertrag Antragende kann regelmäßig jedenfalls binnen zwei bis drei Wochen erwarten, dass sein in Aussicht genommener Vertragspartner die Annahme des Angebots erklärt.
4. Zu Umständen, die eine Verlängerung der Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB bewirken können.
5. Zur Annahme eines gemäß § 147 Abs. 2 BGB verspäteten Angebots, wenn beide Vertragsparteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (im Anschluss an BGH… NJW 2010, 2873 und … NJW 2014, 854).
6. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung einer 30-ja?hrigen Laufzeit für einen Mietvertrag über eine Freifläche, auf der ein Mobilfunkmast errichtet werden soll, benachteiligt den Vermieter auch dann nicht unangemessen, wenn der Mieter bereits nach 20 Jahren kündigen kann (Fortführung… [von BGH] NJW 2001, 3480).
(Amtliche Leitsätze des Gerichts)
Heft 05/2016 – Ab Seite 169
1,99 €
BGB AT / SchuldR AT – §§ 147 Abs. 2, 149, 150 Abs. 1, 151, 242, 307, 544 BGB
Zur Rechtzeitigkeit einer schriftlichen Annahmeerklärung und zum Vertragsschluss gemäß § 242 BGB
BGH (Urteil vom 24.02.2016 – XII ZR 5/15)
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