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Heft 01/2026 – Ab Seite 30

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Vermögensdelikte – §§ 22, 23, 263 StGB
Betrugsvollendung bei Zug-um-Zug-Leistung
BayObLG (Beschluss vom 28.1.2025 – 203 StRR 10/25)

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Ein vollendeter (Eingehungs-) Betrug kann bei Abschluss eines gegenseitigen Vertrages nicht angenommen werden, wenn die andere Partei ein Zurückbehaltungsrecht
hinsichtlich der eigenen Leistungspflicht hat.

(Leitsatz des Bearbeiters)