Heft 11/2016 – Ab Seite 436

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SchuldR BT – §§ 651c, 651d, 651f BGB
Erforderlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des Reiseveranstalters
BGH (Urteil vom 19.07.2016 – X ZR 123/15)

Die Anzeige eines Reisemangels durch den Reisenden ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil dem Reiseveranstalter der Mangel bereits bekannt ist.
(Amtlicher Leitsatz des Gerichts)

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